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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für den Hotelaufnahmevertrag
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1.
Geltungsbereich
1.1.
Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung
von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten
weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels.
1.2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie
deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der voherigen
schriftlichen Zustimmung des Hotels.
1.3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies
vorher vereinbart wurde.
2.
Vertragsabschluß, - partner, - haftung, Verjährung
2.1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch
das Hotel zustande. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung schriftlich
zu bestätigen.
2.2. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für
den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem
Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag,
sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
2.3. Das Hotel haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im
nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit des Hotels beschränkt.
2.4. Die Verjährungspflicht beträgt für alle Ansprüche des Kunden 2
Jahre.
2.5. Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten
des Hotels auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung
und positiver Vertragsverletzung.
3.
Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten
und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
3.2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die
von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten
Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlaßte
Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer
ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung
4 Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen
berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis
angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben.
3.4. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde
nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistungen
des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel
zustimmt.
3.5. Rechnungen des Hotels ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 10 Tagen
ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt,
aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche
Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Zinsen
in Höhe von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank
zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines niedrigeren, dem
Hotel der eines höheren Schadens vorbehalten.
3.6. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluß oder danach, unter
Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen für Pauschalreisen eine
angemessen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die
Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich
vereinbart werden.
3.7. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen
Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.
4.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierungen)4.1. Ein Rücktritt
des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen
Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis
aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen
nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges
des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeiten der Leistungserbringung.
4.2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt
vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom
Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des
Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich
gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges
des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung
vorliegt.
4.3. Nach einer vom Hotel bestätigten Reservierung und einer Rückbestätigung
von Seiten der Gäste ist die Buchung verbindlich. Bei kurzfristiger
Stornierung oder vorzeitiger Abreise wird das Hotel dem Kunden den Ausfall
in Rechnung stellen. 2 Wochen vor Anreisedatum kostenfrei, bis 1 Woche
vorher berechnen wir 50%, bis 2 Tage vor Anreise 80% des vereinbarten
Preises. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung ist empfehlenswert.
Einen entsprechenden Antrag senden wir Ihnen gerne zu.
4.4. Bei vom Hotel bestätigten Reservierungen von vorbezahlten Gutscheinen
verfällt der Gutschein, wenn innerhalb von sieben Tagen vor Anreise
die Reservierug vom Kunden storniert wird oder der Kunde nicht anreist.
4.5. Reservierungen von Gruppen sind grundsätzlich feste Buchungen.
Bei teilweiser oder vollständiger Stornierung fallen folgende Stornierungskosten
an: Bis 2 Monate vor Anreise: keine, Stornierungen zwischen 30 und 60
Tagen: 50% des Arrangement- oder Übernachtungspreises, 30 Tage bis 7
Tage vor Anreise: 75% des Arrangement- oder Übernachtungspreises, weniger
als 7 Tage ist der volle Preis zu entrichten.
5.
Rücktritt des Hotels
5.1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten
Frist schriftlich vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum
seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer
Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde
auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
5.2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer
vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht
geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
5.3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem
Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die
Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, Zimmer unter irreführender
oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.b. in der Person des
Kunden oder des Zwecks, gebucht werden, das Hotel begründeten Anlaß
zu der Annahme hat, daß die Inanspruchnahme der Hotelleistungen den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des
Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne daß dies dem Herrschafts-
bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist oder ein Verstoß
gegen oben Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.
5.4. Das Hotel hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts
unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
5.5. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des
Kunden auf Schadensersatz.
6.
Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe
6.1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter
Zimmer.
6.2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten
Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere
Bereitstellung.
6.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens
um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel
über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche
Nutzung des Zimmers bis 18:00 Uhr 50 % des vollen Logispreises ( Listenpreises
) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100 % . Dem Kunden steht es frei,
dem Hotel nachzuweisen, daß diesem kein oder ein wesentlich niedrigerer
Schaden enstanden ist.
7.
Haftung des Hotels
7.1. Das Hotel haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns.
Diese Haftung bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht
sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare
beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering
zu halten.
7.2. Für eingebrachte Sachen haftet das Hotel dem Kunden nach den gesetzlichen
Bestimmungen, das ist bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, höchstens
Euro 3.500,00, sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu Euro 800,00.
Geld und Wertgegenstände können bis zu einem Höchstwert von Euro 800.00
(Versicherungssumme) im Hotel- oder Zimmersafe aufbewahrt werden. Das
Hotel empfiehlt, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen. Die Haftungsansprüche
erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich dem Hotel Anzeige macht
(§ 703 BGB ).
7.3. Für die unbeschränkte Haftung des Hotels gelten die gesetzlichen
Bestimmungen.
7.4. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem
Hotelparkplatz, auch gegen entgeld, zur Verfügung gestellt wird, kommt
dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung
auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge
und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, ausser wegen grober Fahrlässigkeit.
Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen des Hotels.
7.5. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt.
Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz,
sind ausgeschlossen.
7.6. Nachrichten, Post und Warensendungen für Gäste werden mit Sorgfalt
behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und - auf
Wusch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche
außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
8.
Schlußbestimmungen
8.1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder
dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme sollen schriftlich
erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind
unwirksam.
8.2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels.
8.3. Ausschließlicher Gerichtsstand - auch für Scheck- u. Wechselstreitigkeiten
- ist im kfm. Verkehr der Sitz d. Hotels. Sofern ein Vertragspartner
die Voraussetzung des § 38 Abs. 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz des Hotels.
8.4. Es gilt deutsches Recht. 8.5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser
AGBs für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden,
so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Im übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
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